Thursday, June 26, 2014

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Straffreiheit nur bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

http://ift.tt/19NYqWI Um eine Strafverfolgung abzuwenden, hat der Gesetzgeber bei Steuerhinterziehung das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige geschaffen. Diese wirkt nur, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach § 371 Abgabenordnung kann durch eine Selbstanzeige bei Steuerdelikten die Strafverfolgung abgewendet werden. Diese im deutschen Recht einmalige Regelung, greift aber nur dann, wenn die Selbstanzeige auch alle Vorgaben erfüllt. Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung verfehlt.


Der Gesetzgeber verlangt, dass bei der Selbstanzeige alle begangenen Steuerdelikte offengelegt und die falschen oder bislang fehlenden Angaben entsprechend korrigiert werden. Diese Angaben müssen so detailliert sein, dass die Steuerbehörde einen neuen Steuerbescheid erstellen kann. Die Steuerschuld muss dann auch in einer vom Fiskus gesetzten Frist bezahlt werden.


Die Selbstanzeige muss nicht nur vollständig sein, sie muss auch rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Behörden schon Ermittlungen aufgenommen haben. Durch den Ankauf von Steuer-CDs und der verstärkten Zusammenarbeit der ausländischen Behörden und Banken mit dem deutschen Fiskus ist das Risiko der Entdeckung deutlich gestiegen.


Anfang 2015 sollen die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige weiter verschärft werden. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder und des Bundes bereits verständigt. Dann müssen voraussichtlich alle Steuerdelikte der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Bisher sind es nur fünf Jahre.


Für einen Laien ist es extrem schwierig, alle Vorgaben zu beachten und eine rechtzeitige, vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige zu stellen. Auch mit Hilfe von vorgefertigten Mustererklärungen ist dies kaum möglich. Denn jeder Fall liegt anders und muss individuell betrachtet werden. Daher sollten sich Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen wollen, an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser prüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlichen Unterlagen vollständig sind und sorgt dafür, dass die Selbstanzeige rechtzeitig so gestellt wird, dass sie tatsächlich ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet.


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Wednesday, June 25, 2014

HCI MS Sabrina: Insolvenz droht

http://ift.tt/12AIJk2 Das Sanierungskonzept ist offenbar fehlgeschlagen. Das Vermögen des Schiffsgesellschaft HCI MS Sabrina wurde vom Amtsgericht Meppen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az. 9 IN 92/14).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die nach wie vor andauernde Krise der Schifffahrt machte auch vor dem HCI-Schiffsfonds MS Sabrina nicht Halt. In dem Bemühen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beheben, wurde bereits im Jahr 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt. Allerdings brachten die Gesellschafter offenbar nicht genug Kapital auf, um es umzusetzen. Auch ein weiterer Versuch ein Jahr später war nun nicht vom Erfolg gekrönt. Im Fall der Insolvenz droht den Anlegern jetzt der Totalverlust ihres investierten Geldes.


Allerdings können sich die betroffenen Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Anteile an einem Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Als solche bieten sie nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken. Diese reichen bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber nur schwerlich zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein. Gerade für den sicherheitsorientierten Anleger ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds daher ungeeignet. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen. Das entspricht aber nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung.


Die Banken müssen aber nicht nur umfassend über die Risiken informieren, sondern auch ihre Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, offenlegen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, so dass es bei Kenntnis der Provisionen möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen wäre. Dann kann das ganze Geschäft rückabgewickelt werden.


Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz auslöst, muss immer im Einzelfall geprüft werden.


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Monday, June 23, 2014

Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut: Wichtige Termine verschoben

http://ift.tt/PWTUzq Das Insolvenzverfahren über die „blaue Infinus“ wird sich hinziehen. Wichtige Termine wie die Frist zur Anforderung der Insolvenzforderungen wurden verschoben.


Der Insolvenzverwalter der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) rechnet mit einer ungeheuren Masse an Forderungen zur Insolvenztabelle. Von rund 70.000 Gläubigern geht der Insolvenzverwalter derzeit aus. Aufgrund dieser Menge hat das Amtsgericht Dresden nun einige wichtige Termine nach hinten verschoben.


Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen wurde bis zum 7. November 2014 verlängert. Daher wurde der Berichtstermin vom 8. Juli 2014 auf den 14. Januar 2015 verschoben. Der Stichtag für die Prüfungen der Insolvenzforderungen ist nun der 2. März 2014. Um die Forderungen möglichst schnell zu bearbeiten, sollen bis Ende August 2014 elektronisch lesbare Unterlagen zur Forderungsanmeldung versendet werden.


Die Infinus AG FDI fungierte als Vertriebsgesellschaft und Haftungsdach für die rund 800 vertraglich gebundenen Vermittler der unterschiedlichen Kapitalanlagen. Die „blaue Infinus“ vertrieb die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG, die alle zum insolventen FuBus-Konzern gehören.


Gegen führende Manager der FuBus-Gruppe wird derzeit wegen des Verdachts auf Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung ermittelt. Der Insolvenzverwalter hatte bereits mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass die Infinus AG FDI auf Schadensersatz haftet, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten.


Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:


Angesichts der großen Zahl an Forderungen können die Gläubiger aber wohl kaum mit einer hohen Quote im Insolvenzverfahren rechnen. Zumal einige Forderungen auch noch nachrangig behandelt werden. Daher sollten die Anleger nicht nur ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden, sondern auch ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. In Betracht kommen auch Ansprüche aus Prospekthaftung.


http://ift.tt/PWTUzq




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Sunday, June 22, 2014

Proven Oil Canada (POC): Anleger warten auf ihr Geld

http://ift.tt/1l0UBov Anleger der geschlossenen Fonds von Proven Oil Canada (POC) warten offenbar weiter auf ihr Geld. Ob und wann sie wieder Ausschüttungen erhalten, ist derzeit völlig offen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Versickernde Ausschüttungen statt sprudelnder Ölquellen. Die Anleger, die in die geschlossenen Energiefonds des Berliner Emissionshauses Proven Oil Canada, kurz POC, investiert haben, hatten sich ihr finanzielles Engagement sicher anders vorgestellt. Doch derzeit sind die Ausschüttungen wohl weiterhin eingefroren.


Medien haben schon häufiger hinterfragt, ob die bereist geleisteten Ausschüttungen überhaupt von erwirtschafteten Gewinnen gedeckt seien. Auch ob die Zusammenlegung der Fondsgesellschaften in eine Master-LP vor einem guten Jahr, ihren Zweck erfüllt hat, nämlich Synergieeffekte zu nutzen, ist derzeit nicht nachgewiesen. Für die Anleger bleibt die Lage undurchsichtig. Erschwerend kommt hinzu, dass sie Vorabausschüttungen erhielten, die lediglich auf Schätzungen und nicht auf konkreten Zahlen beruhten. Das bedeutet, dass die Ausschüttungen eventuell wieder zurückgefordert werden können.


Anleger, die sich mit dieser unerfreulichen und nur schwer zu durchschauenden Situation nicht weiter abfinden möchten, sollten sich juristischen Beistand sichern. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann die Lage überprüfen und ggfs. auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


Möglicherweise liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß und umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert wurden. Ein Hinweis im Verkaufsprospekt reicht in der Regel nicht als Risikoaufklärung aus.


Darüber hinaus kann auch der Verkaufsprospekt auf mögliche Fehler überprüft werden. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein möglichst umfassendes und genaues Bild von seiner Kapitalanlage machen kann. Irreführende Angaben im Emissionsprospekt führen zu einem verzehrten Bild, so dass der Anleger möglicherweise unter ganz falschen Voraussetzungen investiert hat. Sind die Prospektangaben unvollständig, falsch oder irreführend, können Ansprüche auf Rückabwicklung des Geschäfts geltend gemacht werden.


http://ift.tt/1l0UBov




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Saturday, June 21, 2014

Steuerhinterziehung: Fehler in der Selbstanzeige unbedingt vermeiden

http://ift.tt/19NYqWI Zurück in die Steuerehrlichkeit: Dazu nutzen viele Steuersünder die strafbefreiende Selbstanzeige. Aber Vorsicht: Bei Fehlern kann der Schuss nach hinten losgehen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Fällen von Steuerhinterziehung ist in den ersten Monaten des Jahres sprunghaft gestiegen. Die Angst vor Entdeckung nimmt scheinbar stetig zu.


Die strafbefreiende Selbstanzeige kann zwar der Rückweg in die Steuerehrlichkeit sein – allerdings nur dann, wenn sie auch tatsächlich korrekt gestellt ist. Wer bei der Selbstanzeige Fehler macht, riskiert drastische Strafen. Daher sollte von Beginn an ein im Steuerrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der dafür sorgt, dass die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, so dass sie ihre strafbefreiende Wirkung auch entfalten kann. Wer es auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigten Musterformulare versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Hohe Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen können die Konsequenz sein.


Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur dann möglich ist, wenn die zuständigen Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben. Sollte das Finanzamt um eine Stellungnahme bitten, sollte unbedingt schon rechtskundiger Rat eingeholt werden. Eventuell ist eine Selbstanzeige in diesem Moment noch möglich.


Wer die Fehler bei seiner Steuererklärung korrigieren möchte, kann den Fehlbetrag zunächst noch schätzen. Diese Schätzung sollte jedoch auf keinen Fall zu niedrig ausfallen. Die Angaben müssen so vollständig und wahrheitsgemäß sein, dass die Finanzbehörde einen geänderten Steuerbescheid ausstellen kann. Fehlen also Angaben, ist die Selbstanzeige unvollständig und es können Ermittlungen wegen weiterer nicht gemeldeter Steuerhinterziehungen aufgenommen werden.


Auch bei einer korrekten Selbstanzeige tritt die Straffreiheit erst dann ein, wenn die Steuerschuld innerhalb einer relativ kurzen Frist beim zuständigen Finanzamt eingegangen ist.


Auch wenn der Steuersünder meint, dass die Steuerhinterziehung schon verjährt ist, sollte er dies vom Fachmann prüfen lassen. Er kann feststellen, ob die Verjährung tatsächlich schon eingetreten ist.


Da ab Beginn 2015 mit deutlich verschärften Regeln bei der Strafanzeige zu rechnen ist, sollte diese möglichst noch in diesem Jahr gestellt werden.


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Friday, June 20, 2014

Wölbern-Fonds Holland 54: Wichtige Mietverträge laufen aus

http://ift.tt/1oQXglp Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern-Fonds Holland Nr. 54 ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Am Jahresende laufen auch noch wichtige Mietverträge aus.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Während der Prozess gegen den ehemaligen Chef von Wölbern Invest läuft, sehen die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Holland Nr. 54 schweren Zeiten entgegen. Denn wichtige Mietverträge laufen zum 31. Dezember 2014 aus. Das bringt den Fonds in noch größere Schwierigkeiten. Ob die Gebäude wieder vermietet werden können und zu welchem Mietpreis kann derzeit nicht prognostiziert werden. Anleger müssen sich aber wohl auf finanzielle Verluste einstellen. Zuletzt musste für den Wölbern Invest-Fonds Holland Nr. 55 bereits Insolvenzantrag gestellt werden.


Auch nachdem das Paribus Fondsmanagement die Geschicke bei vielen Wölbern-Fonds übernommen hat, sind dadurch noch nicht alle Fonds aus dem Schneider. Auch der Holland-Fonds Nr. 54 steht nicht zuletzt aufgrund der auslaufenden Mietverträge vor schweren Zeiten.


Beunruhigte Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos verfolgen. Sie können sich stattdessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und ggfs. die notwendigen Schritte einleiten, um die Forderungen durchzusetzen.


Eine fehlerhafte Anlageberatung kann beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. So sind geschlossenen Immobilienfonds Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und bei den Mieteinnahmen ausgesetzt. Leerstände können die Wirtschaftlichkeit des Fonds gefährden. Über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des Geldes zählt, hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Denn eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und passt daher auch nicht ins Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers. Darüber hinaus hätte die Bank auch über sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, aufklären müssen.


In Betracht können zudem Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen.


http://ift.tt/1oQXglp




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Wednesday, June 18, 2014

Euro Grundinvest wechselt den Besitzer

http://ift.tt/1s65xA8 Nach der Vertriebsplattform dima24.de hat Malte Hartwieg nun offenbar auch die Immobilienfirma Euro Grundinvest verkauft. Neuer Besitzer soll ein Unternehmen aus der Schweiz sein.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat ein stolzes Firmenimperium aufgebaut. Dazu gehört das Emissionshaus Selfmade Capital, die Holding Nitro Invest mit den Emissionshäusern Euro Grundinvest, New Capital Invest und Panthera sowie bis vor wenigen Wochen auch noch die Vertriebsplattform dima24.de.


Euro Grundinvest legte u.a. verschiedene geschlossene Immobilienfonds auf. Alleinige Gesellschafterin war die Nitro Invest GmbH, die nach dem Verkauf aber nur noch einen Anteil von fünf Prozent an der Euro GrundInvest Unternehmensgruppe hält. Das berichtet „Fonds professionell“. Erst vor wenigen Wochen hatte sich Malte Hartwieg auch von der Vertriebsplattform dima24.de getrennt.


Bei einigen Unternehmen aus dem Firmenkomplex ist es in letzter Zeit nicht wirklich rund gelaufen. So sollen Anleger, die in Emirates-Fonds von Selfmade Capital oder New Capital Invest (NCI) investiert haben, vergeblich auf ihr Geld warten. Probleme bei der Auszahlung wurden auch offiziell eingeräumt. Die Anleger wurden aber auch aufgefordert, bis Ende 2014 auf Forderungen zu verzichten, um Insolvenzen der Fonds zu vermeiden.


In der Zwischenzeit wurden dima24.de und nun offenbar auch Euro Grundinvest verkauft. Über die Hintergründe dieser Transaktionen lässt sich nur spekulieren – aber auf jeden Fall ist es auffällig, dass die Verkäufe genau in den Zeitraum fallen, in denen die Anleger stillhalten sollen. Zur Beruhigung der Anleger tragen die Verkäufe sicher nicht bei.


Anleger, die der aktuellen Entwicklung misstrauen und um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz vorliegen und diese dann geltend machen. Schadensersatzansprüche können unter anderem aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Auch Prospekthaftung kommt in Betracht, wenn die Angaben im Emissionsprospekt falsch, irreführend oder unvollständig sind.


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